Weitere Entscheidung unten: BAG, 07.12.1956

Rechtsprechung
   BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,142
BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54 (https://dejure.org/1956,142)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1956 - 1 AZR 646/54 (https://dejure.org/1956,142)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1956 - 1 AZR 646/54 (https://dejure.org/1956,142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der Arbeitszeit; Lohnfortzahlung: Fortzahlungspflicht Arbeitsausfall infolge gesetzlicher Feiertage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 207
  • NJW 1957, 726 (Ls.)
  • DB 1957, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Diese Rechtsprechung des Dritten Senats berücksichtigt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur, wonach die Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Rechtsgeschäfte zum Nachteil des Arbeitnehmers und deren Umsetzung in das einzelne Arbeitsverhältnis ist (BAGE 3, 207, 212 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG 1952 mit Anm. Dersch; BAGE 34, 331, 349 f. = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II der Gründe; BAGE 38, 365, 370 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 b der Gründe mit Anm. Moll; BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung mit zust. Anm. Misera = SAE 1983, 317 mit zust. Anm. Hirschberg; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz 16 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 87 Rz 23 ff. und Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 76 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Diese Rechtsprechung des Dritten Senats berücksichtigt die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur, wonach die Mitbestimmung Wirksamkeitsvoraussetzung für Rechtsgeschäfte zum Nachteil des Arbeitnehmers und deren Umsetzung in das einzelne Arbeitsverhältnis ist (BAGE 3, 207, 212 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG 1952 mit Anm. Dersch; BAGE 34, 331, 349 f. = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II der Gründe; BAGE 38, 365, 370 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 b der Gründe mit Anm. Moll; BAGE 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung mit zust. Anm. Misera = SAE 1983, 317 mit zust. Anm. Hirschberg; Galperin/Löwisch, BetrVG , 6. Aufl., § 87 Rz. 16 ff.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Auf]., § 87 Rz. 23 ff. und Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz. 76 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 173/78

    Gesetzlicher Feiertag - Kurzarbeitsperiode - Feiertagsvergütung -

    Hach d e r R ech tsp rech u n g des B u n d e s a rb e its g e r i c h t s e n t f i e l e in A nspruch a u f F e ie rta g s v e r g ü tu n g , wenn an dem F e ie r ta g wegen K u rz a rb e it ohnehin n i c h t g e a r b e i t e t worden wäre (BAG 3, 207 [210] = AP N r. 2 zu § 56 BetrVG; Rum pff-D röge, K u r z a r b e it, 1975» S. 131 m .w .N .).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Die Maßnahmen können ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht verbindlich durchgeführt werden (vgl. BAGE 3, 207, 212 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG, m. Anm. Dersch; 34, 331, 349 f. = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu C II der Gründe; 38, 365, 370 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 b der Gründe, mit Anm. Moll; 39, 277 = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, mit zust. Anm. Misera = SAE 1983, 317, mit zust. Anm. Hirschberg; Galperin/Löwisch, aa0, § 87 Rz 16 f.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 87 Rz 23 f.; GK-Wiese, aa0, § 87 Rz 55 ff.; Dieterich, NZA 1984, 273, 277).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Schon in BAGE 3, 207, 210 (= AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG) hat der Erste Senat in einem Lohnzahlungsprozeß eine vom Arbeitgeber einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats nach § 56 Abs. 1 a BetrVG 1952 vorgenommene Arbeitszeitverlegung für nicht wirksam angesehen und dem betroffenen Arbeitnehmer die daraus entstehenden Lohnzahlungsansprüche zuerkannt.
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    a)In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist seit der Entscheidung vom 7. September 1956 (BAGE 3, 207 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG) anerkannt, daß eine Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitgeber die Befugnis zur einseitigen Gestaltung eröffnet, nur zulässig ist, solange sie die Substanz der Mitbestimmungsrechte unberührt läßt.
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beteiligung des Betriebsrats an mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen im Sinne von § 87 Abs. 1 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung für die durchzuführende Maßnahme ist (BAG 3, 207, 211 ff. = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262, 265 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAG Beschlüsse vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAG 34, 331 und BAG 34, 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf sowie die weitaus herrschende Meinung in der Literatur: vgl. dazu die Nachweise bei Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 80).
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Durch eine solche Regelung darf das Mitbestimmungsrecht nur nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1956, BAGE 3, 207, 212 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 596/99

    Mehrarbeitszuschlag bei flexibler Arbeitszeit

    Dabei kann dahinstehen, ob die BV 1997 unwirksam ist, sei es, wie der Kläger meint, weil die BV 1997 gegen Bestimmungen des MTV verstoße, oder sei es, weil die Regelung in Ziff. III 1 BV 1997 - falls sie dahingehend auszulegen ist, daß die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates auch im Informationsrecht beschränkt sein sollen - ggf. gegen die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Ausübung betriebsverfassungsrechtlicher Mitbestimmungsrechte verstößt (vgl. ua. BAG 7. September 1956 - 1 AZR 646/54 - BAGE 3, 207, 212; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 11/85 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20; 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP BetrVG 1972 § 87 Provision Nr. 6).
  • BAG, 28.02.1958 - 1 AZR 491/56

    Arbeitszeit: außergewöhnlicher Fall - Arbeitsverweigerung - außerordentliche

    Zwar verkennt das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang die Bedeutung des § 56 BetrVG , der nach Ansicht des Senats (BAGE 3, 207) auch dann zu beachten ist, wenn es sich um die Anordnung von Mehrarbeit im Einzelfall handelt.
  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 492/59

    Einführung von Kurzarbeit - Änderung der Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht des

  • BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 310/60

    Kurzarbeit - Rechtswirksame Einführung - Lohnzahlung für ausfallende Arbeitszeit

  • BAG, 21.08.1979 - 6 ABR 77/77

    Betriebsvertretung - Ziviler Arbeitnehmer - Alliierte Streitkräfte -

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 113/87

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63

    Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 521/54

    Kündigung bei Aussperrung - Mitbestimmung im personellen Bereich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 1 Sa 972/94

    Anspruch auf Feiertagslohn sowie Mehrarbeitszuschlag für Nachholarbeit;

  • BAG, 31.01.1969 - 3 AZR 439/68

    Schichtbetrieb - Feiertagsruhezeit - Feiertagszuschlag

  • BAG, 18.05.1965 - 2 AZR 329/64

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - Personalverkauf

  • BAG, 08.02.1963 - 1 AZR 543/61

    Festsetzung der Akkorde - Arbeitgeber - Mitwirkung des Betriebsrats -

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 143/56

    Betrieb - 5-Tage-Woche - Feiertagswoche - Ausgefallene Arbeit am Wochenfeiertag -

  • BAG, 25.10.1957 - 1 AZR 397/56

    Arbeitszeit einer Betriebsabteilung - Einseitige Verlängerung -

  • LAG Düsseldorf, 18.12.1958 - 7 Sa 464/58
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,285
BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 (https://dejure.org/1956,285)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 (https://dejure.org/1956,285)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1956 - 1 AZR 480/55 (https://dejure.org/1956,285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 59
  • NJW 1957, 726
  • DB 1957, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.1953 - II ZR 265/51

    Entlassung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 07.12.1956 - 1 AZR 480/55
    Abgesehen davon, dass der Bundesgerichtshof (BGHZ 8, 348), wieder zu der strengen Anwendung des 817 Satz 2 zurückgekehrt ist, handelt es sich.
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 425/58

    Ausschlußfrist - Fortgeltende Tarifordnung - Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung

    Dieser Hinwand greift hier ebenso wie gegenüber tariflichen Ansprüchen nur in besonders krassen Pallen durch (vgl. BAG 4, 59), so z.B., wenn der Arbeitgeber offensichtlich böswillig darauf ausgeht, seine Arbeitnehmer untertariflich zu entlohnen (LAG Prankfurt a»k vom 11, 10.1950 in AP 51 Nr. 285; LAG Düsseldorf vom 18.3» 1955 in Betr. 1955, 511 = SAE 1955 Nr. 125), oder wenn er dem Arbeitnehmer Zusicherungen gemacht hatte, daß er bestimmte Ansprüche anerkennen werde (LAG Düsseldorf vom 24.4,1953 in Betr. 1953, 847),.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 2 Sa 774/18

    Tarifliche Kündigungseinschränkung - Rechtsmissbrauch - Auflösungsantrag

    a) Zwar ist der Beklagten die Berufung auf den Rechtsmissbrauch, Arglist oder sonst einen Verstoß gegen § 242 BGB nicht etwa deshalb versagt, weil tarifliche Ansprüche grundsätzlich weder verwirken noch verzichtbar sind gemäß § 4 Abs. 4 TVG, denn § 4 Abs. 4 TVG hindert den Arglisteinwand nicht (vgl. bereits BAG 07.12.1956 - 1 AZR 480/55 - BAGE 4, 59, 63; BAG 17.07.1958 - 2 ARZ 312/57 - BAGE 6, 170 ff. m. w. N.).
  • BAG, 09.04.1960 - 2 AZR 457/57

    Darlegungslast - Beweislast - Erkrankung des Arbeitnehmers - Eigenes Verschulden

    Die eigene Vertragspflichtverletzung kann aber auch dazu führen, daß sogar einem nicht auf Vertrag, sondern, hinsichtlich der näheren Ausgestaltung eines Vertrages, auf zwingendem Gesetz beruhenden Anspruch der Einwand des Rechtsmißbrauchs entgegen steht , Pur den Urlaubsanspruch ist das sowohl vom Ersten Senat (BAG 3, 77) wie vom Vierten Senat (AP Nr«, 1 zu Art " 7 UrlGes» Bayern) ausgesprochen» Hierbei ist wegen des zwingenden Charakters des Anspruchs allerdings äusserste Zurückhaltung am Platze (vgl» die Anmerkungen von Dersch zu AP Hrc 9 zu § 611 BGB urlaubsrecht und zum letztgenannten Urteil)" An den Einwand des Rechtsmißbrauchs müssen insoweit ähnlich strenge Anforderungen gestellt werden wie gegenüber einem - ebenfalls unabdingbaren - Tarifanspruch (BAG 4, 59).
  • BAG, 17.07.1958 - 2 AZR 312/57

    Nichtforderung von Mehrarbeit - Abgeltung - Zahlung des Arbeitnehmers -

    Zwar ist dem Beklagten die Berufung auf eine Arglist der Klägerinnen nicht etwa deshalb versagt, weil tarifliche Ansprüche - und wie oben ausgeführt, ist der Anspruch der Klägerinnen ein Anspruch auf den tariflichen Lohn - grundsätzlich weder verwirken noch verzichtbar sind ( § 4 TVG ); denn § 4 1VG hindert nicht den Einwand der Arglist (BAG 4, 59 /~'63 7$ Hueck- Nipperdey, fVG, 3° Aufl" § 4 Anm" 63).
  • ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
    Einem solchen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung steht hier auf jeden Fall die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB entgegen (BAG, Urteil vom 07. Dezember 1956, 1 AZR 480/55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht